Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
Allgemeines
Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Wir respektieren Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Personendaten ist uns ein grosses Anliegen.
Aufgrund der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrates ist den Restaurants ab dem 11. Mai 2020 die Wiederaufnahme des Betriebs unter der Auflage gestattet, dass sie über ein angemessenes Gesundheitsschutzkonzept verfügen. Gemäss dem von GastroSuisse ausgearbeiteten Branchen-Schutzkonzept («Schutzkonzept») sollen Restaurants gewisse Personendaten ihrer Gäste erfassen und vorübergehend aufbewahren. Es sollen dabei die Personendaten einer Person pro Tisch hinterlegt werden. Die Bekanntgabe dieser Personendaten ist für die Gäste freiwillig.
Erhobene Personendaten
Aufgrund des aktuellen Schutzkonzepts von GastroSuisse im Zusammenhang mit COVID-19 soll dem Benutzer ermöglicht werden, dass, sofern der Benutzer seine Personendaten nicht bereits im Rahmen einer betreffenden Reservation hinterlegt hat (dazu gelten die üblichen Datenschutzbestimmungen), er bei Antritt des Besuchs im Restaurant folgende seiner Personendaten («Personendaten») erfassen kann: Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Restaurantbesuchs, sowie die Tischnummer.
Die Bekanntgabe der Personendaten durch den Benutzer bei Antritt seines Besuchs im Restaurant ist freiwillig. Der Benutzer erfasst die Personendaten bei seinem Besuch im Restaurant durch Scannen eines QR-Codes vor Ort und Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars.
Zweck, Speicherung und Weitergabe der Personendaten
Die Personendaten werden einzig zum Zweck der Nachverfolgbarkeit von COVID-19-Infektionsketten im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung und den Empfehlungen der eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie des Branchenverbands GastroSuisse erhoben, aufbewahrt und weitergegeben.
Die Personendaten werden bei uns auf einem Schweizer Server gespeichert. Sie werden ausschliesslich dem Restaurant und, soweit gemäss anwendbarer Gesetzgebung oder Empfehlungen vorgesehen, den zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Restaurants können nicht auf Personendaten von Gästen oder Statistiken anderer Restaurants zugreifen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Restaurants, die von einem oder mehreren verbundenen Unternehmen (Gastrogruppen) betreiben werden, Information zu Restaurantgästen zwischen den einzelnen Restaurants weitergeben können.
Sofern keine anderweitige Anordnung oder Aufforderung seitens der zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Behörden erfolgt, werden die Personendaten 14 Tage nach dem Restaurantbesuch vollständig vernichtet.
Schutz der Personendaten
Wir schützen die Personendaten durch technische und organisatorische Massnahmen vor Verlust, Missbrauch, unberechtigtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung. Unsere Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Baden, 01.09.2020